Steuerliche absetzbare Ausgaben für Rentner: was kann man geltend machen?
- isi310
- 27. Feb. 2024
- 3 Min. Lesezeit

Jährlich sind zahlreiche Rentner in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Steuererklärungen einzureichen und einen Anteil ihres begrenzten Renteneinkommens ans Finanzamt zu entrichten. Dennoch gibt es gute Nachrichten: Auch Rentner können ihre Steuerbelastung reduzieren, indem sie bestimmte Kosten angeben, ähnlich wie andere Steuerzahler. Im folgenden Artikel werden wir erklären, welche Ausgaben das betrifft.
Für Rentner und ihre Steuererklärung gilt folgende Regel: Nicht alle Rentner: innen sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Abgabepflicht tritt erst dann ein, wenn der Steuerpflichtige Anteil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt.
Genauer gesagt bedeutet dies, dass Personen mit einem jährlichen Einkommen von weniger als 10.908 Euro nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Hingegen sind alle anderen, deren Jahreseinkommen nach Abzug des individuellen Freibetrags über dem Grundfreibetrag liegt, zur Abgabe verpflichtet.
Im Folgenden ein Überblick über steuerliche absetzbare Ausgaben für Rentner:
Werbungkosten steuerlich absetzen
Wie die Berufstätige, haben auch Rentner: innen die Möglichkeit, Werbungskosten in der Steuererklärung anzuführen. Sollten die Aufwendungen im Verlauf eines Jahres weniger als 102 Euro betragen, könnte es unter Umständen nicht lohnend sein, sie bei der Steuererklärung anzugeben. Ein standartmäßiger Pauschalbetrag von 102 Euro für Werbungskosten wird von dem Finanzamt berücksichtig. Sollten deine Ausgaben jedoch diesen Betrag übersteigen, ist es ratsam, sie in der Steuererklärung anzugeben.
Medikamente und Gesundheitsprodukte
Rentner: innen haben die Möglichkeit, Kosten für Medikamente und Heilmittel steuerlich geltend zu machen, die nicht von der Krankenkasse abgedeckt sind. Für nicht rezeptpflichtige Medikamente muss ein ärztliches Rezept vorhanden sein. Nicht nur Medikamentenausgaben können steuerlich geltend gemacht werden, sondern auch Zuzahlungen für Zahnersatz, Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen, Hörgeräte, orthopädische Einlagen, Schuhe, Gehhilfen, Prothesen sowie andere medizinische Hilfsmittel, die ausschließlich für die betroffene Person bestimmt sind.
Des Weiteren können in der Steuererklärung ebenfalls die Kosten für Fahrten zu Arztterminen, medizinischen Behandlungen und zur Apotheke angeführt werden. Um sicherzustellen, dass keine Ausgaben übersehen werden und alle relevanten Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, ist es ratsam, eine detaillierte Aufzeichnung sämtlicher Arztbesuche und Fahrten zu führen, damit der Überblick nicht verloren geht.
Aufenthaltskosten für Krankenhausaufenthalte und Kuren
Normalerweise übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten für einen Krankenhausaufenthalt, einschließlich stationärer Behandlung und medizinischer Versorgung. Jedoch ist von jedem Patienten oder jeder Patientin eine Eigenbeteiligung von zehn Euro pro Tag zu entrichten. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass diese Eigenbeteiligung steuerlich absetzbar ist. Gleiches gilt, wenn eine Rehabilitationsmaßnahme oder Kur von der Krankenkasse bewilligt wurde.
Wenn man sich jedoch freiwillig für eine Kur entscheidet, ist die Lage anders. Denn in diesem Fall können die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht in der Steuererklärung angeben werden. Es gibt jedoch eine kleine gute Nachricht: Die Eigenanteile für physikalische oder ärztliche Maßnahmen sind hiervon nicht betroffen und können steuerlich abgesetzt werden.
Dienstleistungen im Haushalt und Handwerkern
Wenn man Helfer: innen für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Waschen, Putzen, Kochen, Gartenarbeiten, Schnee räumen oder auch Pflege- und Betreuungsleistungen beschäftigt, können Sie steuerliche Vorteile genießen. Rentner: innen können 20 Prozent der Kosten (maximal 4000 Euro pro Jahr) steuerlich absetzen. Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, reduziert sich der absetzbare Höchstbetrag auf 510 Euro. Aber das ist noch nicht alles. Auch Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Instandsetzungs- oder Erhaltungsmaßnahmen können steuermindernd sein. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten an, jedoch maximal 1200 Euro im Jahr.
Kirschensteuer und Spenden
Als Mitglied einer Kirchengemeinde, das Kirchensteuer zahlt, kann man diese ebenfalls als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Zusätzlich können Rentner: innen auch Spenden für kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke absetzen. Für Spenden bis zu 300 Euro ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Ein Einzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug genügen als Nachweis.
Beiträge zur Versicherung
Ältere Menschen, die Rente beziehen, sollten in ihrer Steuererklärung genau alle Beiträge zur Versicherung angeben. Das ist besonders bedeutend, da Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe der Grundversorgung als Sonderausgaben komplett abzugsfähig sind.
Betrag zur Entlastung im Alter
Rentner oder Pensionäre, die neben ihrer Rente auch Einkünfte aus Nebentätigkeiten haben, können den Altersentlastungsbetrag nutzen. Zu den Nebeneinkünften zählen z. B. Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte, selbstständige Arbeit, private Veräußerungsgewinne oder Riester-Renten.
Vor der Ermittlung des Altersentlastungsbetrags werden jedoch verschiedene Beträge wie der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenabzug vom Finanzamt berücksichtigt. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags hängt vom Geburtsjahr des Rentners bzw. der Rentnerin ab.
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