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Die Krankenversicherungen in Deutschland

  • isi310
  • 12. Feb. 2024
  • 3 Min. Lesezeit

Arzt Termin

Selbst für sämtliche Einwohner Deutschlands gilt die Verpflichtung zur Krankenversicherung. Etwa 87 % der Bevölkerung, das entspricht ungefähr 70 Millionen Menschen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Hier umfassende Antworten auf entscheidende Fragen in Bezug auf die Kosten, Leistungen und Grundprinzipien der Krankenversicherungen in Deutschland. So wird das persönliche Risiko des Verdienstausfalls und die Kosten der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall von allen Versicherten gemeinsam getragen.


Wer ist versichert?

Im Grunde sind alle Angestellten, die unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Auch selbstständige Künstler und Autoren, Studierende, Arbeitslose sowie Rentner und Rentnerinnen sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse. Partner in einer Ehe und Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert, sofern ihr Einkommen gering oder nicht existent ist.


Welche Krankenkasse sollten Sie auswählen?

Sie haben die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl zu selektieren. Im Allgemeinen bieten alle Krankenkassen denselben umfangreichen Katalog an medizinischen Grundversorgungsleistungen an. Einige Krankenkassen bieten jedoch zusätzliche Leistungen wie die Übernahme von Kosten für Reiseimpfungen oder die Teilnahme an speziellen Sport- und Bewegungsprogrammen. Andere wiederum haben Beitragsrückerstattungen oder Bonusprogramme im Angebot, wenn Sie beispielsweise an Präventionskursen teilnehmen oder die empfohlenen Impfungen durchführen lassen. Alle Leistungen, die die Kassen über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus anbieten, werden als "Satzungsleistungen" bezeichnet.

Es ist ebenfalls ratsam, die Höhe der erhobenen Zusatzbeiträge zu prüfen, da sich die Kassen in diesem Bereich unterscheiden können. Insbesondere für chronisch kranke und behinderte Menschen ist es von besonderer Bedeutung zu erfahren, mit welchen Leistungserbringern ihre Krankenkasse Verträge zur Versorgung abgeschlossen hat.


Kann man die Krankenkasse wechseln?

Ein Wechsel der Krankenkasse kann jederzeit erfolgen, vorausgesetzt, es wird eine Kündigungsfrist von zwei Monaten eingehalten. Nach dem Wechsel ist es üblich, dass Sie für mindestens 18 Monate bei Ihrer neuen Krankenkasse bleiben müssen, bevor ein erneuter Wechsel möglich ist. Sollte Ihre Krankenkasse jedoch, während dieser 18 Monate die Beiträge erhöhen, haben Sie das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist.


Was sind die von der Kasse abgedeckten Leistungen und welche Kosten muss man selbst bezahlen?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind größtenteils einheitlich festgelegt und landesweit verbindlich. Im Leistungskatalog der Krankenkassen sind Leistungen wie Arztbesuche, sowohl bei Haus- als auch bei Fachärzten, Psychotherapien, Krankenhausaufenthalte sowie unter bestimmten Umständen auch Rehabilitationsmaßnahmen enthalten. Auch Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen (außer Reiseimpfungen) sowie medizinische Versorgung während der Schwangerschaft und rund um die Geburt gehören zu diesen grundlegenden Standards.


Medikamente auf Rezept werden in den meisten Fällen abgedeckt. Ebenso werden Heilmittel wie Physiotherapie oder Logopädie und medizinische Hilfsmittel wie Prothesen oder Hörgeräte von den Krankenkassen übernommen, sofern sie ärztlich verordnet und medizinisch begründet sind. Diese Hilfsmittel müssen zudem im entsprechenden Verzeichnis gelistet sein. Für diese Leistungen ist eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung erforderlich, die je nach Preis der Medikamente zwischen fünf und zehn Euro beträgt. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von jeglichen Zuzahlungen befreit.


Auch zahnärztliche Kontrolluntersuchungen sowie zahnärztliche Behandlungen und kieferorthopädische Maßnahmen sind Teil der Standards. Für Zahnersatz gewähren die Krankenkassen einen festgelegten Zuschuss. Vor Beginn einer zahnärztlichen Behandlung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, der der Krankenkasse vorgelegt werden muss. Auf Grundlage dieses Plans entscheidet die Krankenkasse über die Kostenübernahme, sodass die zu erwartenden Kosten besser abgeschätzt werden können.

Weitere Leistungen wie Einbettzimmer im Krankenhaus, Behandlung durch den Chefarzt oder spezielle zahnärztliche Behandlungen müssen selbst finanziert werden. Zusätzliche private Versicherungen können für diese Sonderleistungen abgeschlossen werden.


Da die Erstattungsregelungen für bestimmte Leistungen von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren können, ist es ratsam, im Zweifelsfall vorab nachzufragen.

Die meisten Leistungserbringer rechnen in der Regel direkt mit der Krankenkasse für alle im GKV-Katalog aufgeführten Leistungen ab, sodass Sie sich nicht um die Bezahlung kümmern müssen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nicht für Zuzahlungen und Eigenanteile gilt.


Und wie ist das, wenn man privat versichert ist?

Ungefähr 11 % der deutschen Bevölkerung haben eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung (PKV). Um sich privat versichern zu dürfen, sind spezifische Kriterien zu erfüllen. Unter anderem ist eine Voraussetzung, dass das Bruttogehalt für mindestens ein Jahr eine festgesetzte Schwelle überschreiten muss.

Jeder private Krankenversicherer offeriert einen einheitlichen Basistarif, der unter spezifischen Bedingungen in Anspruch genommen werden kann. Ein späterer Wechsel in diesen Basistarif ist unter festgelegten Voraussetzungen möglich. Die Höhe der Beiträge für den Basistarif darf den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Die Leistungen im Basistarif müssen den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichkommen.

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