Zehn wesentliche Fakten, die bei der Rentenplanung hilfreich sind
- isi310
- 4. März 2024
- 4 Min. Lesezeit

Sowohl bei Beschäftigten als auch bei Pensionären stellen sich immer wieder Fragen zum Thema Rente. Die Unsicherheiten beziehen sich oft auf das Finanzamt, ausländische Rentenbehörden, den vorzeitigen Ruhestand oder die Höhe der Leistungen. Im Folgenden alles mit dem Thema Rentenplanung.
1 . Wann kann man in Rente gehen?
Früher gab es eine einheitliche Grenze, jedoch wurden die Altersgrenzen in den vergangenen Jahren schrittweise erhöht. Zwischen 2012 und 2029 steigt das reguläre Rentenalter in Deutschland von 65 auf 67 Jahre an. Das exakte Renteneintrittsalter variiert je nach Geburtsjahr. Die Anpassung erfolgt schrittweise: Arbeitnehmer ab dem Jahrgang 1947 sehen eine monatliche Erhöhung, während für spätere Jahrgänge die Anpassung zweimonatlich erfolgt. Seit 2012 beträgt die Regelaltersgrenze für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 67 Jahre. Das heißt, dass sie frühestens im Jahr 2031 in Rente gehen können. Personen, die früher in den Ruhestand treten wollen, müssen mit Rentenabschlägen rechnen.
2. Was muss man beachten, wenn man früher in Rente gehen will?
Es ist offensichtlich, dass eine vorzeitige Pensionierung ihre eigenen Vorzüge hat. Doch wer sich dazu entscheidet, früher in Rente zu gehen, muss in der Regel finanzielle Einbußen hinnehmen. Diese Abschläge werden wie folgt berechnet: Für jeden Monat, den man früher in den Ruhestand geht, verringert sich die Rente um 0,3 Prozent. Das bedeutet, dass Angestellte, die sich für eine vorzeitige Pensionierung entscheiden, dauerhaft auf 3,6 Prozent ihrer Rentenzahlungen verzichten müssen, für jedes Jahr, das sie früher in Rente gehen.
3. Ist es möglich, die monatlichen Abschlagszahlungen zu vermeiden?
Arbeitnehmer, die vorzeitig in den Ruhestand treten möchten, ohne monatliche finanzielle Abstriche in Kauf nehmen zu müssen, haben die Möglichkeit, diese Abschläge durch eine einmalige Zahlung auszugleichen. Die finanzielle Lücke bis zum Erreichen der Altersgrenze durch eigene Mittel geschlossen werden. In der Praxis haben viele Rentner von dieser Option Gebrauch gemacht, indem sie eine Ausgleichszahlung geleistet haben.
4. Was ist die Rentenbezugsgröße?
Die steigenden Miet- und Lebenshaltungskosten stellen eine große Belastung für Rentner mit geringem Renteneinkommen dar. Mehr Menschen machen sich immer Sorgen um die Höhe ihrer Rente. Daher wird empfohlen rechtzeitige Beratungsgespräche, bevor Mitarbeiter ihren Rentenantrag stellen, um finanzielle Überlastung zu vermeiden. Die Rentenberechnung basiert auf verschiedenen Faktoren, darunter gesammelte Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, aktueller Rentenwert und Rentenartfaktor.
5. Was ist bei einer zu geringen Rente zu tun?
Rentner haben mehrere Optionen, um ihr Einkommen aufzustocken. Falls die Rente nicht ausreicht, können sie einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Jedoch existieren bestimmte Regeln, beispielsweise erhalten Rentner keine Unterstützung, wenn sie zehn Jahre vor dem Renteneintritt ununterbrochen arbeitslos waren und sich nicht um eine neue Anstellung bemüht haben. In solchen Fällen wird angenommen, dass der Rentner seine finanzielle Bedürftigkeit grob fahrlässig verursacht hat.
6. Welches Zusatzeinkommen ist erlaubt?
Rentner können, sofern ihre Gesundheit es zulässt, durch Nebenjobs ihr monatliches Einkommen aufbessern. Laut Holz üben viele Rentner Tätigkeiten wie Zeitungsaustragen, Putzen oder Taxifahren aus. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Personen, die noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht haben, dürfen höchstens 450 Euro pro Monat dazuverdienen, da dies ansonsten Auswirkungen auf ihre Rente haben kann.
7. Sind Renten steuerpflichtig?
Ja, Renten können steuerpflichtig sein. Die Besteuerung von Renteneinkommen hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Rente, dem Alter des Rentners und anderen Einkommensquellen. Generell gilt, dass Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Altersvorsorge oder privaten Rentenversicherungen grundsätzlich steuerpflichtig sind. Die Höhe der Steuer hängt von der individuellen Steuersituation des Rentners ab. Ab dem Jahr 2005 wurde die sogenannte "nachgelagerte Besteuerung" eingeführt. Das bedeutet, dass Rentenbeiträge steuerfrei sind, aber die Rentenleistungen bei Auszahlung versteuert werden müssen.
8. Wer berechnet die Arbeitsjahre im Ausland?
Die Anerkennung von Arbeitsjahren im Ausland hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der geltenden bilateralen Abkommen zwischen Ihrem Heimatland und dem Land, in dem Sie gearbeitet haben. In der Regel werden Arbeitsjahre im Ausland jedoch in den meisten Fällen anerkannt, insbesondere wenn es sich um EU-Mitgliedstaaten oder Länder mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen handelt.
In der Regel wird die Rentenversicherung Ihres Heimatlandes für die Anerkennung und Berechnung Ihrer Arbeitsjahre im Ausland zuständig sein. Es ist ratsam, sich an die zuständige Rentenversicherungsbehörde in Ihrem Heimatland zu wenden, um genaue Informationen zu erhalten und den Prozess der Anerkennung von Arbeitsjahren im Ausland zu klären.
9. Erhält man die Rente auch im Ausland überwiesen?
Eine wachsende Anzahl älterer Menschen zieht in verschiedene Länder, um dort ihren Ruhestand zu verbringen, während frühere Gastarbeiter nach ihrem Renteneintritt häufig in ihre Heimatländer zurückkehren. Die Deutsche Rentenversicherung überweist grundsätzlich Rentenzahlungen auch auf ausländische Konten, allerdings können dabei Bankgebühren anfallen. Viele Rentner entscheiden sich jedoch dafür, ein deutsches Bankkonto zu behalten und nutzen Bankkarten, um Geld im Ausland abzuheben. Es ist wichtig, dass die Rentenstelle über den Auslandsaufenthalt informiert wird.
10. Muss die Rente beantragt werden?
Wer Anspruch auf Rente hat, muss diese aktiv beantragen, betont Holz. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Rentenversicherung eingehen. In besonderen Fällen, wie etwa bei ungeklärten Fragen oder einem Rentenbeginn während einer Urlaubszeit, kann der Antrag auch bis zu sechs Monate im Voraus gestellt werden. Bei gesundheitlichen oder persönlichen Schwierigkeiten kann eine Vertrauensperson den Antrag stellen, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Arbeitnehmer haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.
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