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Diese Versicherungen gehören zu der Steuererklärung

  • isi310
  • 19. Dez. 2023
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. Feb. 2024


Steuererklärung

Versicherungen spielen eine entscheidende Rolle in dem finanziellen Schutz und Wohlbefinden. Neben ihrem Hauptzweck bieten sie auch steuerliche Vorteile, die oft übersehen werden. In diesem Artikel untersuchen werden untersucht die verschiedenen Arten von Versicherungen, die zu der Steuererklärung eingeflossen werden können. Erfahren Sie, wie die richtige Versicherungswahl nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch Ihre Steuerbelastung positiv beeinflussen kann.


1. Basisschutz der Kranken- und Pflegeversicherung in der Steuererklärung: 

Den Basisschutz in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie in der Pflegeversicherung können Sie vollständig absetzen. Eingeschlossen ist dabei auch der Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Für das Krankentagegeld, das nicht zur Basisversicherung gehört, zieht das Finanzamt pauschal vier Prozent ab. 


2. Aufwendungen zur Altersvorsorge in der Steuererklärung: Als Aufwendungen zur Altersvorsorge zählen Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung oder eine private Basisrentenversicherung. Sie können für das Jahr 2021 bis zu einer Maximalhöhe von 25.787 Euro bei Ledigen und von 51.574 Euro bei Verheirateten geltend gemacht werden. Davon berücksichtigt das Finanzamt für das Jahr 2021 92 Prozent. Diese Beträge steigen von Jahr zu Jahr. 


3. Private Risikovorsorge in der Steuererklärung:

Wenn Sie als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer weniger als 1.900 Euro jährlich (etwa 158 Euro monatlich) an Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (Selbstständige: 2.800 Euro), können Sie weitere Beiträge zu Versicherungen der privaten Risikovorsorge steuerlich geltend machen. 

  • Krankentagegeldversicherung 

  • Krankenzusatzversicherung 

  • Unfallversicherung 

  • Berufsunfähigkeitsversicherung 

  • Risikolebensversicherung   

  • steuerbegünstigte Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden 


 4. Versicherungen für Kinder:

Pflege- und Unfallversicherungen für Kinder können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen, wenn Sie selbst der Versicherungsnehmer sind. Für den steuerlichen Abzug von für Kinder gezahlten Beiträgen zu einer privaten Krankenversicherung kommt es darauf an, ob Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben oder nicht. Gibt es einen Kindergeldanspruch und sind Sie oder das Kind selbst der Versicherungsnehmer, können Sie die Beiträge als Sonderausgaben absetzen. 

Haben Sie keinen Kindergeldanspruch, ist ein steuerlicher Abzug des Beitrags für die private Krankenversicherung nur möglich, wenn Sie selbst Versicherungsnehmer sind und Ihr Kind in Ihrem Vertrag mitversichert haben. Wenn Ihr Kind selbst Versicherungsnehmer ist, können dagegen ohne Kindergeldanspruch keine Beiträge für die privaten Krankenversicherung geltend gemacht werden. 


5. Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung: 

Die Beiträge zu einer Kfz-Haftpflicht- und Privathaftpflichtversicherung können Sie grundsätzlich von der Steuer absetzen. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie die Höchstbeträge für Vorsorgeversicherungen von 1.900 EUR bzw. 2.800 EUR noch nicht durch andere Versicherungsbeiträge wie den Basisschutz der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft haben. 


6. Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung: 

Auch die Rechtsschutzversicherung kann in die Steuererklärung gehören. Die Beiträge zu dieser Police gelten zwar nicht wie die anderen Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben. Sie können Sie jedoch als Werbungskosten absetzen, soweit damit berufliche Risiken Arbeitsrechtsschutz abgedeckt sind. 

 

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