Was Sie über Versicherungen im Gedächtnis behalten sollten
- isi310
- 19. Feb. 2024
- 3 Min. Lesezeit

Von der Haftpflichtversicherung über die Hausratversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung - viele Menschen sind versichert, aber nur wenige kennen die Feinheiten im Kleingedruckten. In Deutschland geben Menschen durchschnittlich etwa 2.400 Euro pro Jahr für Versicherungen aus, um im Falle eines um im Falle eines Schadens nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Dennoch werden Versicherte manchmal überraschend mit Kosten konfrontiert. Wir klären die häufigsten Missverständnisse auf, damit Sie wissen. was Sie über die Versicherungen im Gedächtnis behalten sollten.
Kündigungsrecht liegt ausschließlich beim Versicherten
Das ist falsch. Versicherungsgesellschaften haben auch die Möglichkeit, zahlreiche Verträge zu beenden, beispielsweise wenn die Vertragslaufzeit abgelaufen ist. Jedoch kann ein noch bedeutenderes Problem auftreten, das für manche überraschend kommt: Das Unternehmen hat oft das Recht, Ihren Vertrag nach einem oder mehreren Schadensfällen zu kündigen – abhängig von den Klauseln im Kleingedruckten. Versicherer überprüfen regelmäßig die Rentabilität ihrer Verträge und Kundenbeziehungen. Nach einem Schadensfall werden sie besonders genau hinschauen. Falls die Versicherungsgesellschaft den Vertrag ordnungsgemäß zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt, muss sie sich an die vereinbarte Kündigungsfrist halten, wie sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages festgelegt ist. Diese beträgt oft drei Monate.
Sofortiger Schutz nach Versicherungsabschluss garantiert
In vielen Fällen tritt der vollständige Schutz unmittelbar nach Vertragsabschluss ein, jedoch ist dies nicht immer der Fall. Bei bestimmten Versicherungen tritt der volle Schutz erst nach einer festgelegten Wartezeit ein. Wartezeiten sind typischerweise bei Rechtsschutzversicherungen, Zahnzusatzversicherungen, privaten Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicherungen zu finden. Versicherungsunternehmen nutzen Wartezeiten, um sich vor Kosten zu schützen, die bereits bekannt waren oder vor Abschluss der Versicherung entstanden sind. Die Dauer der Wartezeit variiert je nach Versicherungsart und Leistung. In der Regel beträgt sie drei Monate, kann aber auch bis zu acht Monate betragen, wie beispielsweise bei Zahnzusatzversicherungen. Einige Unternehmen können jedoch unter bestimmten Bedingungen auf die Wartezeit verzichten. Trotz Wartezeit müssen Versicherungsunternehmen im Falle eines Unfalls Leistungen erbringen.
Deckung der Privathaftpflichtversicherung: Auch Schäden durch kleine Kinder abgedeckt
Typischerweise ist das nicht der Fall. Die private Haftpflichtversicherung bietet oft Schutz nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für seine Familie. Eine häufige Überraschung für viele Eltern ist jedoch, dass Schäden, die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden, normalerweise nicht abgedeckt sind. Um sicherzustellen, dass Geschädigte bei Schäden durch Ihre kleinen Kinder nicht ohne Entschädigung bleiben, ist es ratsam, eine Versicherung zu wählen, die auch deliktunfähige Kinder abdeckt.
Unter bestimmten Umständen können Eltern für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht wurden, haftbar gemacht werden, insbesondere wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In solchen Fällen haften sie jedoch nicht "für die Kinder", sondern für ihr eigenes Fehlverhalten, nämlich für die unzureichende Beaufsichtigung ihrer Kinder. Die Versicherung wird dennoch für den entstandenen Schaden aufkommen.
Vollständige Erstattung durch die private Haftpflichtversicherung
Das trifft nicht zu. In den meisten Fällen wird versucht, beschädigte Gegenstände zu reparieren. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Kosten für die Reparatur. Lediglich falls eine Reparatur finanziell unangemessen oder technisch nicht möglich ist, erstattet das Versicherungsunternehmen eine Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung orientiert sich im Wesentlichen am Zeitwert des beschädigten Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadens. Der Wert eines beschädigten Gegenstands wird bestimmt, indem Abnutzung, Verschleiß und mögliche Schäden vom Neuwert oder Wiederbeschaffungswert abgezogen werden. Dieser Prozess ist mitunter anspruchsvoll und gelegentlich sogar nicht durchführbar. Daher greifen Versicherungen oft auf eine durchschnittliche Nutzungsdauer des beschädigten Gegenstands zurück, um seinen Wert zu ermitteln. Allerdings kann der Zeitwert für den Geschädigten problematisch sein, da er möglicherweise nicht ausreichend Geld erhält, um den beschädigten Gegenstand neu zu erwerben.
Vollständige Erstattung bei Einbruch durch Hausratversicherung
Dies ist in der Regel der Fall, aber nicht immer. Falls die Hausratversicherung Ihnen eine Mitschuld am Schaden nachweisen kann, ist es ihr gestattet, die Leistung entsprechend zu kürzen. Häufig erfolgt eine Kürzung der Entschädigung durch das Unternehmen, wenn die Wohnungstür oder Haustür lediglich zugezogen und nicht abgeschlossen wurde. Die Höhe der Kürzung hängt oft von der eigenen Mitschuld der Hausbesitzer oder Mieter ab.
Es ist ratsam, den Versicherer zu informieren, wenn sich das Einbruchsrisiko erhöht, beispielsweise wenn die Wohnung über einen längeren Zeitraum nicht bewohnt ist oder ein Baugerüst errichtet wird. Die genauen Pflichten und Verantwortlichkeiten können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen - idealerweise bevor es zu einem Einbruch kommt.
Krankenkasse deckt alle Behandlungskosten im Ausland ab
Ist nicht der Fall. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur einige Kosten ab und das auch nur in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Sie erstattet die Kosten für Leistungen, die gesetzlich Versicherten im jeweiligen Urlaubsland zustehen, jedoch oft weniger als in Deutschland. Selbstbeteiligungen und Zuzahlungen, die im Ausland üblich sind, müssen im Urlaub selbst übernommen werden.
Wenn Reisende in anderen Ländern ärztliche Hilfe benötigen, werden diese Kosten von den Krankenkassen nicht erstattet. Ebenso sind Rücktransporte nach Deutschland nicht abgedeckt, unabhängig davon, aus welchem Land der Transport erfolgt. Bei Privatversicherten richtet sich der Versicherungsumfang nach dem Vertrag.
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