Rechte von Kreditnehmern: Was Sie über Kreditverträge wissen sollten
- isi310
- 21. März 2024
- 3 Min. Lesezeit
Bevor Sie sich für die Aufnahme eines Kredits entscheiden, ist es wichtig, einige grundlegende Aspekte zu kennen und zu berücksichtigen. Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie über Kreditverträge wissen sollten: Wissenswerte über den Widerruf, die vorzeitige Ablösung sowie potenzielle Risiken im Zusammenhang mit fehlerhaften Produkten.

1. Kann der Kreditvertrag widerrufen werden?
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Verbraucherkreditvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Selbst wenn Sie eine "Null-Prozent-Finanzierung" in Anspruch nehmen, haben Sie ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Widerruf, sofern die vereinbarte Kreditsumme mindestens 200 Euro beträgt.
Sollten Sie sich dazu entscheiden, den Vertrag zu widerrufen, entfällt Ihre Verpflichtung zum Kaufvertrag, vor allem, wenn beide Vereinbarungen als verbundene Geschäfte betrachtet werden. Das heißt, wenn Sie gleichzeitig beispielsweise einen Kauf- und einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, wobei die Darlehenssumme dazu dient, die Gegenleistung aus dem ersten Vertrag zu finanzieren. Diese Situation tritt regelmäßig bei "Null-Prozent-Finanzierungen" auf.
2. Was sind die Rechte bei fehlerhaften Produkten
Wenn während der Ratenzahlung für den finanzierten Kaufgegenstand Mängel oder Defekte auftreten, oder wenn der Fehler bereits von Anfang an bestand, sollten Sie trotzdem zunächst die Raten weiterhin zahlen. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Kauf- und der Kreditvertrag getrennte Verträge sind.
Im Falle von gesetzlichen Gewährleistungsrechten wie beispielsweise Nachbesserung oder Nacherfüllung, sollten Sie sich in der Regel zunächst mit dem Händler in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu klären.
Wenn das der Fall in Finanzierungsgeschäften ist, haben Verbraucher grundsätzlich die gleichen Rechte wie bei anderen Kaufverträgen. Das bedeutet, dass sie Anspruch auf Nachbesserung, Umtausch, Minderung des Kaufpreises oder sogar Rücktritt vom Vertrag haben, wenn das Produkt nicht den vereinbarten Qualitätsstandards entspricht. Wenn ein Produkt während der Finanzierung defekt ist oder Mängel aufweist, sollten Verbraucher den Händler kontaktieren, um ihre Rechte geltend zu machen.
3. Kann man einen Kredit vorzeitig zurückzahlen?
Ja, es ist möglich, Verpflichtungen aus einem üblichen Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Eine rechtzeitige Kündigung des Vertrages ist in diesem Fall nicht erforderlich. In solchen Fällen verringern sich die Gesamtkosten des Darlehens entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrags um Zinsen und andere Kreditgebühren.
Dies impliziert, dass ausschließlich die Zinsen für den vorzeitig zurückgezahlten Teil des Kredits bis zum Tag der Tilgung entrichtet werden müssen. Es müssen nicht sämtliche Zinsen beglichen werden, die bis zum ursprünglich festgelegten Laufzeitende des Vertrags angefallen wären.
Falls zusätzliche Kosten, die von der Laufzeit abhängen, mit dem Kredit verbunden sind, werden auch diese anteilig reduziert. Dazu zählen etwa Gebühren für das Risikomanagement oder die Verwaltung. Gleiches gilt für vorzeitige Rückzahlungen, bei denen auch Kosten berücksichtigt werden, die unabhängig von der Laufzeit bei der Kreditvergabe entstanden sind, wie beispielsweise Vermittlungsgebühren.
4. Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung oder Sondertilgung des Kredits
Falls ein herkömmliches Verbraucherdarlehen mit einem festen Sollzinssatz vorzeitig ganz oder teilweise zurückgezahlt wird, ist es möglich, dass der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung einfordert.
Die Vorfälligkeitsentschädigung darf den Betrag von 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Kapitals nicht übersteigen. Falls zwischen der vorzeitigen und der ursprünglich vereinbarten Rückzahlung nur noch maximal 1 Jahr liegt, darf das Kreditinstitut nicht mehr als 0,5 Prozent des Rückzahlungsbetrags als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. In keinem Fall darf die Vorfälligkeitsentschädigung jedoch den Betrag überschreiten, der an Sollzinsen zwischen der vorzeitigen und der ursprünglich vereinbarten Rückzahlung zu zahlen gewesen wäre.
Dies gewährleistet auch, dass bei vorzeitiger Ablösung einer Null-Prozent-Finanzierung keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt auch in folgenden Fällen:
Wenn ein variabler Zinssatz vereinbart ist,
Wenn das Darlehen vorzeitig durch eine Kreditversicherung abgelöst wird, oder
Falls der Kreditgeber im Vertrag nicht ausreichend Angaben zur Vertragslaufzeit, zum Kündigungsrecht abgelöst wird, oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht hat, entfällt ebenfalls die Möglichkeit zur Erhebung einer solchen Entschädigung.
Die Erhebung von Ablöse- oder sonstigen Bearbeitungsgebühren wird von den Verbraucherzentralen als unzulässig angesehen.
Wenn Sie das Recht zur Kündigung haben und dieses ausüben, hat der Darlehensgeber keinen Anspruch mehr auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Allerdings sind Sie dann verpflichtet, den geschuldeten Betrag innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzuzahlen. Wenn dies nicht geschieht, wird Ihre Kündigung als unwirksam betrachtet und der Vertrag läuft weiter.
5. Konsequenzen bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Raten
Vor dem 21. März 2016 können Banken bei einer drohenden Verschlechterung der finanziellen Situation der Kreditnehmer:innen den Vertrag für einen kostenfreien Kredit fristlos kündigen, wenn dadurch die Rückzahlung des Kredits gefährdet ist. Sollten Sie mit der Zahlung der Raten in Verzug geraten oder wenn das Institut Ihnen den Kredit gekündigt hat, kann der Kreditgeber Ihnen Verzugszinsen und zusätzliche Kosten berechnen, selbst wenn die Finanzierung zuvor zinsfrei war.
Ab dem 21. März 2016 gelten für Verträge neue Regelungen: Die Bank darf Ihnen aufgrund von versäumten Ratenzahlungen nur dann kündigen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug sind. Gleichzeitig muss der Rückstand einen bestimmten prozentualen Mindestbetrag erreichen, abhängig von der Laufzeit des Vertrags.
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