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Internationales Festgeld: Meldepflicht, Sicherheit und Steuern im Ausland

  • isi310
  • 19. Dez. 2023
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. Feb. 2024


Vorstellung für die Welt

Bei der Suche nach lukrativen Zinssätzen für Fest- und Tagesgelder sind ausländische Banken oft eine überlegenswerte Wahl. Besonders Länder wie Frankreich, Estland, Spanien und andere bieten derzeit attraktive Zinsen für Anleger. Doch der Gedanke an internationales Festgeld und die Geldüberweisung an ein ausländisches Konto und die mögliche Meldepflicht bei der Deutschen Bundesbank schrecken manche ab. Trotzdem sind diese Hürden keineswegs unüberwindlich. 

 

Wann besteht Meldepflicht für Auslandsüberweisungen? 

Gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) müssen Überweisungen von mehr als 12.500 Euro an internationale Banken gemeldet werden. Diese Regelung dient der Überwachung finanzieller Transaktionen zwischen Deutschland und dem Ausland. Allerdings gilt diese Vorschrift nicht zwingend für Überweisungen auf ausländische Tages- oder Festgeldkonten. 

Zum Beispiel unterliegen Sparer, die Konten bei Institutionen wie der schwedischen Klarna Bank, der estnischen Bigbank oder der spanischen Openbank eröffnen, keiner Meldepflicht, selbst wenn der überwiesene Betrag über 12.500 Euro liegt. Es ist jedoch wichtig, die jeweiligen Laufzeitbestimmungen zu beachten. 

 

Welche Auslandsüberweisungen sind von der Meldepflicht befreit? 

Für ausländische Festgeldkonten gilt: Eine Überweisung, die 12.500 Euro überschreitet, muss nur gemeldet werden, wenn eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung festgelegt wurde. Bei Laufzeiten von bis zu 12 Monaten besteht auch hier keine Meldungspflicht, selbst bei einem überwiesenen Betrag von über 12.500 Euro. 

Die potenzielle Meldepflicht sollte also nicht als Hindernis für die Kontoeröffnung im Ausland betrachtet werden. 

 

Wie und wo melde ich Auslandsüberweisungen? 

Werden Laufzeiten für Festgeldkonten von über 12 Monaten festgelegt und werden Überweisungen über 12.500 Euro getätigt, müssen diese bei der Bundesbank registriert werden. Doch wie wird das durchgeführt? 

Der Prozess gestaltet sich äußerst simpel. Ein kurzer Anruf bei der Bundesbank genügt. Alternativ bietet die Bundesbank die Möglichkeit, die Meldung online über das "Allgemeine Meldeportal Statistik" (AMS) auf ihrer Website durchzuführen. Über dieses Portal können meldepflichtige Auslandsüberweisungen elektronisch gemeldet werden. 

Es besteht die Möglichkeit, einem Bußgeld zu entgehen, indem man sich selbst anzeigt. Allerdings gilt dies nur, solange noch keine Untersuchungen gegen die betreffende Person eingeleitet wurden. Die Selbstanzeige muss vollständig und korrekt sein und alle relevanten Details der nicht gemeldeten Überweisung beinhalten. Die zuständige Behörde für eine solche Selbstanzeige ist das Hauptzollamt, das für den Wohnort des Anlegers zuständig ist. Rechtliche Beratung kann helfen, mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. 

 

Kosten von Auslandsüberweisungen 

Für die Jagd nach den besten Festgeldzinsen empfiehlt sich ein Blick in die EU-Zone. Überweisungen außerhalb des EU-Raums sind oft mit erheblichen Kosten verbunden. Die internationale Bank Account Number (IBAN) gibt Auskunft darüber, in welches Land überwiesen wird. Bei internationalen Banken wird das deutsche "DE" am Anfang der IBAN durch ein länderspezifisches Kürzel ersetzt. 

 

Sicherheit: Wo ist mein Geld am besten aufgehoben? 

Bei der Eröffnung eines Festgeldkontos im Ausland spielen Sicherheitsbedenken eine Rolle, nicht nur in Bezug auf die Meldepflicht. Die Sicherheit des Kapitals hängt stark von der Bonität des Landes ab, in dem die Bank ansässig ist. Ratingagenturen wie Standard & Poor's (S&P) bewerten die Kreditwürdigkeit von Ländern. Eine Empfehlung für Anleger ist, Länder zu wählen, die mindestens ein BBB-Rating aufweisen. 

 

Steuerpflicht von Geldern aus dem Ausland 

Steuern fallen auf Kapitalerträge aus dem Ausland an. In Deutschland unterliegen sie der Kapitalertragsteuer, auch als Abgeltungssteuer bekannt. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Es existieren Doppelbesteuerungsabkommen, die die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Ab

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